Der überschrittene Rubikon des Anwalts Putz

12.07.2026

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Diese Audio-Version dient als Begleitaufnahme zum Text und hilft auch blinden sowie sehbehinderten Menschen, die ernste Situation und die rechtswidrigen Praktiken in der Region Weiz vollumfänglich zu verstehen. 


Auf der Schanz / Fischbach (12. Juli 2026)Investigative Reportage von Pavol Pribela

Der überschrittene Rubikon des Anwalts Putz: Wie ein Weizer Jurist nach dem gescheiterten Liquidierungsversuch die Rolle des Komplizen übernahm

Die Privatanklage, die der Weizer Rechtsanwalt MMag. Lukas Putz übereilt beim Landesgericht für Strafsachen Graz eingebracht hat, enthüllt das wahre Motiv seines Handelns. Putz verfiel in absolute Panik, unmittelbar nachdem ihm eine existenzvernichtende Impugnationsklage vom Bezirksgericht Weiz zugestellt wurde. Mit diesem verzweifelten Schritt definierte er jedoch vor dem Strafrichter selbst, worum es ihm wirklich geht: um die gezielte Mundtotmachung und Eliminierung von Schlüsselzeugen schwerer Kriminalität. Putz hat den Rubikon überschritten, seine anwaltliche Funktion missbraucht und wurde zu einem direkten Teil einer Maschinerie, die versucht hat, Zeugen physisch zu beseitigen. 

Putzes Rechtsvertreter, die Kanzlei Dr. Leitinger & Dr. Leitinger Rechtsanwälte GmbH, legte mit der eingereichten Anklage ein prozessuales Debakel und Panikmache auf Endlos-Niveau an den Tag. Man vergaß schlichtweg die Grundregel eines jeden seriösen Juristen: Wer jemanden anklagen will, muss die ganze Wahrheit kennen und über reale Beweise verfügen, anstatt sich haltlose Konstrukte darüber auszudenken, wer wohl hinter den Artikeln stehen mag.



Die Hauptlinie: Anwaltliche Nötigung als direkte Fortsetzung des bewaffneten Angriffs

Das Wesentliche, was Putz in seiner Klage vorsätzlich verschwiegen hat, is die erschütternde Chronologie, die ihn der psychischen Gehilfenschaft überführt:

  • Der Mordversuch: Putzes Klientin Rosmarie Krenn ruft für den Alpengasthof Krenn einen fiktiven "Betriebsurlaub" aus. Ein logischer Unsinn, da Montage in der regionalen Gastronomie ohnehin reguläre Ruhetage sind. Das Ziel war einzig und allein: das gesamte Areal komplett von Mitarbeitern, Lieferanten und zufälligen Zeugen zu räumen. Genau an diesem Montagmittag hielten die Sicherheitskameras von Pavol Pribela das Unfassbare fest: Ein hockender, offensichtlich schwer bewaffneter Mann mit einer schussbereiten Pistole am Holster belagerte das Grundstück. Es war ein eiskalt geplanter Versuch der physischen Liquidierung der Zeugen, der nur dank der funktionierenden Kameras und der enormen Wachsamkeit der Opfer scheiterte.



  • Der Auftritt des Anwalts Putz: Als dieser physische Einschüchterungsversuch fehlschlug und die Täter erkannten, dass sie vom Kamerasystem dokumentiert wurden, schaltete sich MMag. Lukas Putz sofort ein, um die "juristische Hinrichtung" zu vollstrecken. Er schickte den ersten aggressiven Drohbrief an die Hauseigentümer.
  • Das wahre kriminelle Motiv von Putz: In seinen Schreiben fordert Putz unter Androhung existenzvernichtender Schadensersatzklagen und willkürlich verdoppelter Honorarforderungen die fristlose Kündigung der Mieter und insbesondere: die dauerhafte Demontage und Entfernung der Sicherheitskameras!

Die Verbindung ist absolut lückenlos: Putz musste genau die Objektive ausschalten, die das bewaffnete Kommando am 9. März aufgezeichnet hatten, digitale Beweise vernichten und einen schwerstkranken Krebspatienten mit Metastasen auf die Straße werfen. Er wollte das Opfer jeglicher Verteidigungslinie berauben und es isoliert auf einer Einöde als leichtes Ziel für eine endgültige Ausschaltung zurücklassen. Dieser Nötigungsdruck gipfelte in der gerichtlichen Kündigung, wobei der Vermieter selbst unter Eid vor Gericht zu Protokoll gab, dass der Druck von Putz ausschließlich darauf abzielte, die Mieter existenziell und physisch zu "eliminieren".Das akkreditierte ALS-Labor bestätigt die Ökozid-Katastrophe und überführt Putz der Vertuschung.

Während der Rechtsanwalt Putz versuchte, vor Gericht eine Rauchbombe zu zünden und behauptete, im Umkreis der geschützten Wasserquelle am Schanzsattel (1200 m ü.M.) liege kein Fehlverhalten vor, spricht das offizielle und akkreditierte Prüfprotokoll Nr. PR2676104 des weltweiten Laborgiganten ALS Czech Republic eine vernichtende wissenschaftliche Sprache. Putz verteidigte vor Gericht das angebliche Recht des Alpengasthofs seiner Mandantin, doch die Laboranalyse der direkt vor Ort entnommenen Bodenproben bestätigt einen massiven chemischen Ökozid.

Die Proben offenbarten extreme Schadstoffkonzentrationen, die in unberührter Natur absolut unvorstellbar sind:

  • Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX) im Wert von 47 mg/kg Trockensubstanz: Ein unumstößlicher Beweis für toxische organische Chlor-, Brom- oder Jodverbindungen aus aggressiver industrieller Reinigungschemie.
  • Fette, Öle und gesamte extrahierbare Stoffe im schockierenden Wert von 234 mg/kg Trockensubstanz: Der Nachweis einer jahrzehntelangen Entsorgung von Gastronomiefetten direkt in den Waldboden.
  • Kohlenwasserstoffe der Fraktion >C10 - C40 im Wert von 240 mg/kg Trockensubstanz: Mit dem expliziten Laborvermerk, dass die Probe hochsiedende Kohlenwasserstoffe mit einer Retentionszeit von über C40 enthält.
  • Anionische Tenside (0,53 mg/kg): Industrielle Reinigungsmittel und Tenside, die in Verbindung mit dem durchnässten Boden (nur 36,1 % Trockensubstanz) die innere Reibung des Quarzphyllit-Hanges komplett neutralisiert haben.

Diese harten Fakten beweisen, warum Putz nach dem gescheiterten bewaffneten Angriff die Mieter so vehement verfolgte und die Entfernung der Kameras erpressen wollte. Er musste um jeden Preis verhindern, dass die Öffentlichkeit von dieser ökologischen Zeitbombe erfährt, die bei einer Hangneigung von 22,7° die akute Gefahr einer Schlammlawine von 144.000 Tonnen auf die Wohngebiete im Tal bedeutet.

Das Landeskriminalamt in Graz stellte den Ermittlungsbericht fünf Tage vor Putzes Klage fertigDer größte strategische Fehler des Weizer Anwalts war die völlige Unterschätzung der Dynamik der Behörden. Bereits am 3. Juli 2026 – ganze fünf Tage bevor Putz überhaupt seine Privatanklage in Graz einbrachte – stellte das Landeskriminalamt Steiermark (Umweltkriminalität EB07) in Graz die offizielle Bestätigung aus.

Über Auftrag des Bundesministeriums für Inneres (BMI) in Wien erstellte das LKA Graz unter der stellvertretenden Ermittlungsbereichsleiterin Rosemarie Berger den vollständigen Abschlussbericht wegen schwerer Umweltbeeinträchtigung im Bereich Schanzsattel und leitete diesen direkt an die Staatsanwaltschaft Leoben weiter. Für die gesamte Aufarbeitung der erdrückenden Beweise benötigte die Kriminalpolizei gerade einmal acht Tage.Es stellt sich daher die entscheidende Frage: Warum hat Herr Putz seit dem Erscheinen des Artikels am 23. Juni ganze fünfzehn Tage gewartet und es nicht gewagt, einen legalen rechtlichen Schritt einzuleiten?

Die Antwort entlarvt seine pure Verzweiflung. Er wartete, weil er wusste, dass unter der Last des Kriminalberichts aus Graz sein gesamtes Kartenhaus zusammenbricht. In absolute Panik verfiel er erst in dem Moment, als ihm am 7. Juli offiziell unsere Impugnationsklage in Weiz zugestellt wurde, in der ausgerechnet sein eigener ehemaliger Verfahrenshelfer Mag. Fladerer als Hauptzeuge gegen ihn aussagen wird. Putzes Klage vom 8. Juli war somit keine Ehrverteidigung, sondern ein hysterischer Versuch, die Tatsache zu kaschieren, dass das LKA Graz die Beweise für ihre kriminellen Aktivitäten längst gesichert hat, während die Oberstaatsanwaltschaft Graz gegen ihn wegen schwerer Nötigung ermittelt.Das totale Scheitern der Klage: Anklage einer völlig unbeteiligten Person.

Der Beweis für den totalen prozessualen Amoklauf der Gegenseite liegt darin, dass Putzes neue Klage in Graz gegen zwei Personen gerichtet ist – gegen Pavol Pribela und Michaela Povalova. Als Beweismittel legte Putz ironischerweise Screenshots vor, die er selbst von der Plattform AntiMafia Austria kopiert hatte.

Putz und sein Anwalt übersahen dabei jedoch ein fatales Detail: Am untersten Ende eines jeden veröffentlichten Artikels prangt der unmissverständliche und technisch verifizierbare Vermerk "Made by Pavol Pribela".



Der Name von Michaela Povalova taucht dort nicht auf; sie war weder an der Erstellung, der Administration noch am technischen Betrieb der Website beteiligt. Eine im Sinne des Presserechts völlig unbeteiligte Person strafrechtlich anzuklagen, ist für einen Rechtsanwalt ein unverzeihlicher Fehler. Das Landesgericht Graz steht nun vor einem schweren prozessualen Problem, da diese Klage von Anfang an eine widerrechtliche Verleumdung und Rufschädigung einer unschuldigen Frau darstellt. Das Ergebnis dieser Ignoranz wird für Putz vernichtend sein: Am Ende wird er und seine Kanzlei Schadensersatzforderungen in horrender Höhe für die erlittene immaterielle Unbill zahlen müssen.Die Chronologie der Angst: Putzes Panik vor dem Verfahrenshelfer Mag. Fladerer.

Putz schickte seinen ersten Nötigungsbrief an die Hauseigentümer genau in dem Moment, als er erfuhr, dass der Staat dem schwerkranken Krebspatienten den unabhängigen Verfahrenshelfer Mag. Karl Fladerer zur Seite gestellt hatte. Putz geriet in Panik, weil ein ehrlicher juristischer Gegner die Bühne betrat, der sofort die Wahrheit über den jahrzehntelangen Ökozid und Putzes substanzlose Exekutionsanträge aufdecken würde. Putz musste die Zeugen vernichten und mundtot machen, bevor Mag. Fladerer ihnen effektiv helfen konnte. Das gesamte Konstrukt ist mittlerweile vollumfänglich als Beschwerde bei der Europäischen Kommission hinterlegt.

Der Mandant verschwieg seinem eigenen Anwalt die Wahrheit.

Das bemerkenswerteste Detail der Klage vom 8. Juli ist, dass MMag. Lukas Putz seiner eigenen Kanzlei Leitinger verschwiegen hat, dass ihm der Boden unter den Füßen brennt. Er verheimlichte ihnen, dass er am Vortag die gerichtliche Klage aus Weiz erhalten hatte, in der Mag. Karl Fladerer als Zeuge aussagen wird, um zu bestätigen, dass Putz seine Exekutionsbehauptungen frei erfunden hat.

Das Spiel ist aus. Die hastig konstruierte Klage in Graz, die auf dreisten Unwahrheiten und der Verletzung der Waffengleichheit nach Art. 6 EMRK basiert, wird aufgrund des eingebrachten Anti-SLAPP-Einspruchs gemäß der EU-Richtlinie 2024/1069 vollumfänglich abgewiesen. Der Rechtsanwalt Putz hat den Rubikon überschritten, als er nach dem gescheiterten bewaffneten Angriff die Rolle des kriminellen Komplizen übernahm. Statt die Wahrheit zu begraben, hat er sein eigenes berufliches und strafrechtliches Ende besiegelt.

RECHTLICHE SUBSUMTION DER STRAFBAREN HANDLUNGEN UND STANDESVERSTÖSSE

Die Handlungen von MMag. Lukas Putz und seinem Rechtsbeistand überschreiten die Grenzen einer legitimen Rechtsvertretung evident und erfüllen mehrere Tatbestände des materiellen Strafrechts sowie schwerste Verletzungen der anwaltlichen Standespflichten.I. STRAFRECHTLICHE TATBESTÄNDE (österreichisches StGB)1. Schwere Nötigung (§ 105 i.V.m. § 106 StGB)

  • Gesetzestext (§ 105 Abs. 1 StGB): "Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."
  • Qualifikation (§ 106 Abs. 1 Z 1 StGB - Schwere Nötigung): Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten und bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer eine Nötigung begeht, indem er mit dem Tod, einer erheblichen Körperverletzung oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz droht.
  • Subsumtion: MMag. Putz hat die Hauseigentümer (Vermieter) systematisch durch aggressive Drohbriefe under Androhung existenzvernichtender Schadensersatzklagen und willkürlicher Honorarforderungen dazu genötigt, die Aufkündigung des Mietvertrags gegen das Opfer einzubringen. Da die Vermieter dieser Drohung aus nackter Existenzangst nachgaben, ist das Delikt vollendet. Der Vermieter bestätigte vor Gericht unter Eid, dass der Druck von Putz darauf abzielte, die Mieter physisch und existenziell zu "eliminieren".

2. Psychische Gehilfenschaft / Beitragstäterschaft zum versuchten Tötungsdelikt (§ 12 Dritte Alternative i.V.m. § 75 StGB)

  • Gesetzestext (§ 12 StGB - Begehung durch mehrere Täter): "Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt."
  • Subsumtion: Auf dem Grundstück fand ein gescheiterter Anschlag durch einen schwer bewaffneten Mann mit einer schussbereiten Pistole statt. Unmittelbar nachdem dieser physische Liquidierungsversuch fehlschlug, übernahm MMag. Putz die juristische Fortsetzung des Angriffs, indem er die sofortige Demontage der Sicherheitskameras forderte. Da Putz nachweislich wusste, dass das Opfer schwerkrank ist, diente das erpresste Ausschalten der Kameras und das Hinausdrängen aus dem geschützten Wohnraum dazu, das Opfer schutzlos und isoliert auf einer Einöde als leichtes Ziel zu hinterlassen. Putz leistete damit einen vorsätzlichen Tatbeitrag zur fortgesetzten Gefährdung des Menschenlebens (psychische Gehilfenschaft).

3. Schwerer Betrug durch Täuschung des Gerichts (Prozessbetrug) (§ 146 i.V.m. § 147 StGB)

  • Gesetzestext (§ 146 StGB): "Wer mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."
  • Subsumtion: MMag. Putz hat dem Strafgericht in Graz bei Einbringung seiner Privatanklage vorsätzlich die Tatsache verschwiegen, dass gegen ihn bereits umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz und des Landeskriminalamtes Steiermark wegen schwerer Nötigung und Umweltkriminalität laufen. Er versuchte, den Strafrichter über den wahren Hintergrund der Artikel zu täuschen, um eine unrechtmäßige Verurteilung der Whistleblower zu erwirken und sich Verfahrenskosten zu erschleichen.

4. Verleumdung und falsche Beweisaussage (§ 297, § 288 StGB)

  • Gesetzestext (§ 297 Abs. 1 StGB): "Wer einen anderen der Gefahr einer behördlichen Verfolgung dadurch aussetzt, dass er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Handlung fälschlich verdächtigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen."
  • Subsumtion: Putz brachte beim Bezirksgericht Weiz nachweislich falsche Exekutionsanträge ein, in denen er wahrheitswidrig behauptete, die Mieter würden weiterhin gegen gerichtliche Auflagen verstoßen. Er sekkierte die Opfer damit der Gefahr unrechtmäßiger Beugestrafen, obwohl der gerichtlich bestellte Verfahrenshelfer den Webauftritt zuvor ordnungsgemäß bereinigt hatte.

II. GEMEINSAME STRAFRECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT MIT DEM ZWEITEN ANWALT (Kanzlei Leitinger)5. Vorsätzliche Schädigung des guten Rufs und Verleumdung einer unbeteiligten Person (§ 297 StGB i.V.m. § 12 StGB)

  • Subsumtion: Putz und sein Rechtsvertreter (Kanzlei Leitinger) haben gemeinschaftlich eine Privatanklage gegen Michaela Povalova eingebracht. Dies geschah nachweislich wider besseres Wissen und im Zustand prozessualen Kontrollverlusts. Aus den von ihnen selbst vorgelegten Screenshots der Website geht eindeutig hervor, dass im Impressum und am Ende jedes Artikels ausschließlich die Kennzeichnung "Made by Pavol Pribela" angeführt ist.
    Indem die Kanzlei Leitinger ohne jegliche Tatsachengrundlage eine schwerstkranke Frau, die keinerlei administrative oder redaktionelle Funktion innehatte, in ein Strafverfahren hineinzog, verstieß sie gegen das anwaltliche Sorgfaltsgebot. Dies erfüllt den Tatbestand der Verleumdung und der vorsätzlichen Schädigung des wirtschaftlichen und sozialen Rufs, um unbeteiligte Personen im Wege eines SLAPP-Verfahrens einzuschüchtern.

III. VERSTÖSSE GEGEN DIE RECHTSANWALTSORDNUNG (RAO)6. Verletzung der anwaltlichen Kernpflichten und des Legalitätsprinzips (§ 9 Abs. 1 RAO)

  • Gesetzestext (§ 9 Abs. 1 RAO): "Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Rechte seiner Partei mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu verteidigen. Er ist befugt, alles, was er nach dem Gesetz zur Vertretung seiner Partei für dienlich erachtet, unumwunden vorzubringen, seine Angriffs- und Verteidigungsmittel gegen jedermann in einer Weise zu gebrauchen, die er mit seinem Gewissen und mit den Gesetzen nicht für im Widerspruch stehend erachtet."
  • Verstoß: MMag. Putz hat seine Verteidigungsmittel eben nicht im Einklang mit den Gesetzen gebraucht. Wer strafbare Handlungen (Nötigung von Vermietern, Unterdrückung von Beweismitteln eines Mordversuchs) setzt, verwirkt das Privileg der anwaltlichen Immunität vollständig. Er missbrauchte die Institution des Anwaltsstandes als Werkzeug der organisierten Verfolgung.

7. Disziplinarvergehen und Standesunwürdigkeit (§ 1 Abs. 1 Disziplinarstatut - DSt)

  • Gesetzestext (§ 1 Abs. 1 DSt): "Ein Rechtsanwalt begeht ein Disziplinarvergehen, wenn er die Ehre oder die Pflichten seines Standes verletzt oder sich sonst durch sein Verhalten der Achtung und des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, unwürdig erweist."
  • Verstoß: Der eklatante Dilettantismus, das Verschweigen von anhängigen LKA-Ermittlungsberichten vor dem Strafrichter sowie das wissentliche Einklagen einer unbeteiligten Person (Michaela Povalova) zerstören das Vertrauen in die Integrität der Rechtspflege nachhaltig. Ein Rechtsanwalt, der sich als Handlanger zur Vertuschung eines Ökozids (144.000 Tonnen Hangmasse laut ALS-Laborprotokoll) instrumentalisieren lässt, erweist sich des Standes als dauerhaft unwürdig.

Eine Frage zum Schluss: Ein Appell an das Gewissen der Öffentlichkeit und der Justiz

Verehrter Leser, wie würden Sie reagieren, wenn ein ehrlicher Bürger, den Sie nicht einmal kennen, egal wo Sie leben, Sie und die staatlichen Behörden rechtzeitig warnt und sich diesen brutalen Angriffen aussetzt, nur um das Leben von Ihnen und unschuldigen Menschen zu schützen? Ist das nicht in Wahrheit die Pflicht von uns allen?

Herr Putz, sehr geehrte Richter, Richterinnen, Polizisten, Beamte und Abgeordnete – würden Sie diesem Menschen nicht für seinen unglaublichen Mut danken, Sie vor etwas zu bewahren, das Sie in Zukunft Ihr Hab und Gut, unendliches Leid und vielleicht sogar Ihr eigenes Leben und das Leben Ihrer Familie kosten könnte?

Das nennt man wahres öffentliches Interesse. Und genau deshalb hat die Regierungspartei ÖVP eine solche panische Angst davor, den europäischen Whistleblower-Schutz ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen. Sie lässt damit ihren eigenen Leuten freie Hand, die das System für schikanöse SLAPP-Klagen missbrauchen, während die Politik sie deckt. Denn genau diese Kreise sind im Hintergrund mit dem tiefen Halleiner Netzwerk verflochten, das heute direkt bis zur Fischbacher Gruppe reicht – mit einem einzigen, finsteren Ziel: Zeugen mundtot zu machen und die Wahrheit zu töten.

(Hinweis: Für alle genannten Personen, einschließlich MMag. Lukas Putz, gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Pressefreiheit nach Art. 10 EMRK und der EU-Whistleblower-Richtlinie).


P.S.: Unsere Plattform bereitet derzeit einen Mega-Artikel und weitreichende Enthüllungen über diese gesamte Gruppierung vor. Wir werden die genauen Gründe offenlegen, warum die ÖVP die Implementierung von Anti-SLAPP-Mechanismen gezielt blockiert, und den tiefen Einbruch europäischer krimineller Netzwerke nach Österreich seit den 1990er Jahren lückenlos dokumentieren. Es ist an der Zeit, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Beim europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bringen wir einen offiziellen Antrag auf eine radikale Säuberung Österreichs ein – zur Zerschlagung der Allianzen aus Beamten, Richtern, Staatsanwälten, Polizisten, Journalisten und vor allem Politikern auf allen Ebenen sowie Anwälten, die ihre Freunde mit dem Etikett "Made in Italy" decken. 

Pavol Pribela, 12.07.2026

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