Groteske in Birkfeld: Advokat Putz und sein verletztes Ego in der Hauptrolle

23.06.2026

OFFIZIELLER AUFRUF AN ALLE BETROFFENEN UND ZEUGEN

Nach der Veröffentlichung unseres Artikels Groteske in Birkfeld: Advokat Putz und sein verletztes Ego in der Hauptrolle haben sich zahlreiche Menschen bei uns gemeldet. Es sind ehemalige Klienten, aber auch Personen, die in Rechtsstreitigkeiten auf der Gegenseite von Herrn Advokat Putz standen. Ihre Zeugenaussagen über die Praktiken des Anwalts decken sich auf schockierende Weise mit unseren eigenen Erfahrungen.

Herr Putz versuchte sich an seiner klassischen Einschüchterung von Whistleblowern, doch damit hat er Türen geöffnet, die nun nicht mehr zu schließen sind. Wir veröffentlichen diesen Aufruf bewusst auch auf Deutsch – wir wissen schließlich aus der Aussage seiner Mandantin vor Gericht, dass Herr Putz der slowakischen Sprache mächtig ist. Wenn er nun 35.000 Euro von uns fordert, dann muss er diese auch ehrlich und hart verdienen, indem er sich vor den Ermittlungsbehörden für seine Methoden rechtfertigt.

AUFRUF AN ALLE BETROFFENEN:

Wir fordern alle Klienten und Personen auf, die in einen Rechtsstreit gegen Herrn Putz verwickelt waren und ähnliche rechtswidrige Praktiken erlebt haben, sich unter antimafia@antimafia.at zu melden. Wenn wir mehr werden, ist das keine "Rufschädigung" mehr, sondern die notwendige Offenlegung eines Mannes, der das Gesetz als "Wunschkonzert" betrachtet.

Die Wahrheit wird ans Licht kommen – egal, wie viele Anwälte versuchen, sie zu verdecken.



Rechtlicher Hinweis für Leser: Am Ende dieses Artikels befindet sich ein wichtiger rechtlicher Hinweis zum rechtlichen Rahmen der Veröffentlichung sowie zum Schutz der Pressefreiheit und von Whistleblowern nach dem Recht der Europäischen Union.


Ultimatum an MMag. Lukas Putz: Die Taktik der Angst als Beweis Ihrer Schuld

Herr MMag. Putz, lassen Sie uns eines klipp und klar festhalten: Die Zeit der ungestraften Intrigen ist vorbei! Ihre Versuche, meine Partnerin und mich durch konstruierte, haltlose Anschuldigungen und das Schüren von Angst bei unseren Vermietern aus unserem Wohnumfeld zu vertreiben, sind nicht nur juristisch dilettantisch, sondern erfüllen zweifelsfrei den Straftatbestand der Verleumdung (§ 297 StGB) und der Nötigung (§ 105 StGB).

  • Beenden Sie die Einreichung von Exekutionsanträgen, die auf keinerlei rechtlicher Grundlage basieren, sondern ausschließlich der Schikane dienen.

  • Ihre "Angst-Taktik" ist Ihr eigenes Geständnis: Dass Sie seit einem halben Jahr behaupten, wir hätten gegen die gerichtliche einstweilige Verfügung verstoßen, aber keinen einzigen Beweis vorlegen können, spricht Bände. Sie versuchen nicht, Recht zu finden, sondern Sie versuchen verzweifelt, kritische Stimmen durch psychischen Druck zum Schweigen zu bringen, weil Sie genau wissen, dass Ihre Anschuldigungen vor einem ordentlichen Gericht in sich zusammenbrechen.



    Seien Sie sich der Konsequenzen bewusst: Ab sofort wird jeder einzelne neue Schriftsatz, den Sie in dieser Angelegenheit versenden, ohne weiteren Kommentar umgehend an die Steiermärkische Rechtsanwaltskammer und an die Generalprokuratur (GP) weitergeleitet. Die Ermittlungen gegen Ihre Gruppe bei der Staatsanwaltschaft Graz laufen bereits – wollen Sie wirklich, dass jede weitere Ihrer Lügen direkt als Beweisstück für Ihre kriminelle Nötigung in dieses Verfahren einfließt.

  • Ein signifikanter Schadenersatzbetrag, den Sie besser schon heute bereitstellen – denn eine großangelegte Zivil- und Strafklage wegen Verleumdung und existenzbedrohender Schikane wird Sie und Ihre Mandantschaft teuer zu stehen kommen

  • Herr Putz, hören Sie auf, wie ein Handlanger in einer billigen Groteske zu agieren. Handeln Sie wie ein seriöser Jurist – oder bereiten Sie sich darauf vor, für Ihre moralische und berufliche Bankrotterklärung vor den zuständigen Behörden und Gerichten geradezustehen!



    Die "Putz-Groteske": Wenn aus Rechtsbeistand kriminelles Unwesen wird

    "Ach, mein lieber Herr Advokat! Glauben Sie etwa ernsthaft, ein Gerichtssaal sei ein Spielplatz, auf dem man gewinnt, indem man einfach lauter schreit als die Vernunft? Schauen Sie sich doch diese Aufnahmen an! Was sehen Sie da? Ich sehe keine 'bedrohte Unschuld', wie Sie es in Ihren phantasievollen Schriftsätzen behaupten. Ich sehe eine Frau, die sich im Regen die Zeit damit vertreibt, ihre Nachbarn regelrecht zu 'beschatten'!

    Wollen Sie uns wirklich weismachen, dass das 'Angst' ist? Das ist kein Schutz, das ist eine obsessive Spionage-Tour, die in jedem anständigen Rechtsstaat als Stalking und Verleumdung geahndet wird! Was Sie hier betreiben, Herr Putz, hat mit seriöser Advokatur rein gar nichts mehr zu tun – das ist der Versuch, durch systematische Rufschädigung und das Verbreiten von Lügen eine Existenz zu vernichten!

    Denken Sie wirklich, die Behörden und die Anwaltskammer sind blind? Jedes weitere Wort, das Sie schreiben, um Ihre Mandantin als 'Opfer' darzustellen, während diese Beweisbilder das genaue Gegenteil zeigen, ist nur ein weiterer Nagel in Ihrem eigenen beruflichen Sarg! Das ist keine 'Rechtsverteidigung' mehr, das ist Beihilfe zu kriminellen Machenschaften! Also, hören Sie auf mit diesem billigen Theater, sonst wird die Justiz sehr bald sehr unangenehme Fragen stellen – nicht mir, sondern Ihnen!"


    Wenn Angst vor Kameras zum Komplizentum wird 

    Sehr geehrter Herr MMag. Putz,

    man muss Ihre Mandantin fast bewundern – wenn es nicht so tragisch wäre. Ihre fast manische Fixierung auf unsere Kameras erreicht nun ein Niveau, das an eine filmreife Groteske grenzt. Lassen Sie uns die Fakten für Ihr Drehbuch ordnen:

    Der 'Kamera-Hass' als Offenbarungseid: Ein Mensch, der im Reinen ist, fürchtet keine Dokumentation. Die panische Angst Ihrer Mandantin vor unseren Kameras entlarvt ihre wahren Absichten: Sie fürchtet nichts mehr, als dass ihr tägliches Ausspionieren, das ständige Filmen mit dem Smartphone und die konsequente Weitergabe von Informationen an Dritte – zwecks unserer physischen Vernichtung – lückenlos aufgezeichnet werden.

    Der 9. März – Ein Tag wie im Film: Es ist kein Zufall, dass Ihre Mandantin ausgerechnet an jenem 9. März 'Betriebsurlaub' nahm – es war der Tag des versuchten Mordanschlags auf uns. Dass Sie und Ihre Mandantin ausgerechnet dann mit juristischem Nachdruck die Kameras entfernen lassen wollen, wenn sie zur Beweissicherung gegen Ihre Machenschaften dienen, grenzt an ein Geständnis der Mittäterschaft.

    Sicherheit ist keine Schikane: Unsere Kameras sichern ein Gelände, auf dem das Fehlen öffentlicher Beleuchtung vor zwei Monaten sogar die Landung eines Rettungshubschraubers für den Vater Ihrer Mandantin massiv erschwerte. Während wir für die Sicherheit aller sorgen, nutzen Sie den Rechtsweg, um unsere Sicherheit aktiv zu gefährden.

    Der Modus Operandi: Warum zeigen Sie nicht die Kommunikation Ihrer Mandantin mit der Bürgermeisterin, ihrer Schwester oder anderen involvierten Personen? Ein Mensch, der so viel Energie in das Lügen und Diffamieren steckt, sollte sich fragen, ob die "Schlafstörungen" nicht eher aus dem schlechten Gewissen stammen. Wir haben unsere Kameras nie entfernt – Ihre Gegenteilsbehauptungen sind reine Fiktion, genau wie der Rest Ihrer Klageschrift.

    Herr Putz, ein freundschaftlicher Rat aus der Regie:

    Wenn Sie nicht unverzüglich aufhören, auf der Entfernung unseres Sicherheitssystems zu beharren, werden wir in jedem weiteren Verfahren die vollständige Offenlegung der gesamten Kommunikationsprotokolle erzwingen. Wir werden die Frage klären: Wer hat auf Facebook geschürt? Wer hat die Informationen gestreut? Und wer hat Ihre Mandantin dazu beraten, dieses gefährliche Spiel zu spielen, nur damit es vor Gericht nicht "allzu dumm" aussieht?

    Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen – und wer im "Grotesken-Theater" die Hauptrolle spielt, sollte sich nicht wundern, wenn der Vorhang plötzlich fällt und das Publikum die wahren Drahtzieher hinter dem Lügengebäude sieht.

    Wir fordern die Einstellung dieser Kampagne – oder wir sehen uns vor Gericht wieder, wo wir die "Beweise" Ihrer Mandantin nicht nur hinterfragen, sondern komplett zerlegen werden.



    Die meisten Advokaten studieren das Recht, um der Gerechtigkeit zu dienen. Aber dieser Herr MMag. Lukas Putz aus Birkfeld? Nein! Er hat sich dazu berufen gefühlt, Umweltsünden zu decken, zu Meineiden anzustiften und persönliche Rechnungen mit jedem zu begleichen, der eine Drohne bedienen oder – Gott bewahre – Dokumente lesen kann! Es ist eine Tragikomödie, wie ein "Rechtsanwalt" zu einer komischen Figur verkommt, die krampfhaft versucht, 36 Jahre unkontrollierter Umweltverschmutzung unter ihrem Talar zu verstecken!



    I. Ein Advokat, der nicht einmal den Namen seines Gegners schreiben kann!

    Fangen wir doch mit den Grundlagen an! Dieser Herr Putz schickt uns seit neun Monaten Briefe, in denen er beweisen will, dass wir das pure Böse sind! Aber ein kleines Problem gibt es da: In neun Monaten hat er es nicht geschafft, unsere Namen richtig zu schreiben! Ist das die intellektuelle Überlegenheit, von der er träumt, oder einfach nur eine kindische, arrogante Frechheit? Wer seinen Gegner nicht einmal korrekt ansprechen kann, aber gleichzeitig Klagen wegen "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" einreicht, der hat keine Argumente – der hat nur den brennenden Wunsch, zu diffamieren!


    II. Chaplin-Groteske im Ring ohne Handschuhe!

    Wenn dieser Herr Putz im juristischen Ring auftritt, dann ist das kein Prozess, das ist ein Film von Charlie Chaplin! Viel Bewegung, wildes Herumspringen, Schläge in die Luft – aber getroffen hat er noch nie etwas! Anstatt als ehrbarer Mann zu sagen: "Hören Sie, das haben wir verloren, wir müssen die Realität akzeptieren", wählt er den Weg, der seine Klientin immer tiefer in den Abgrund zieht!




    III. Technomusik als Rauchbombe für Fäkalien!

    Warum hat dieser Herr Putz so eine panische Angst, unsere Vermieter zu drangsalieren, damit wir verschwinden? Die Antwort ist so einfach: Der Kaiser ist nackt! Während er in seinen Briefen dramatisch über "laute Technomusik", "Rasenmähen" oder "herumlaufende Hunde" lamentiert, schauen wir uns das wahre Problem an: 36 Jahre Versagen! Die Familie seiner Klientin, Rosemarie Krenn, war wegen Fäkalien- und Chemie-Einleitungen strafrechtlich verfolgt worden, in Gebieten, die eigentlich unter dem Schutz der Alpenkonvention stehen! Diese berühmte Kläranlage, die von der Grazer Staatsanwaltschaft seit Jahren gefordert wird? Die existiert wohl nur im Paralleluniversum unseres Advokaten!



    IV. Asterix, Obelix und die "slawischen Sprachen"!

    Der "Slawistik-Zauberer" oder: Wie man sich seine Honorare selbst erfindetKommen wir zu einer meiner Lieblingsstellen aus dem Gerichtsprotokoll 42 C 508/25 h-12.2: Frau Krenn berichtet ernsthaft vor Gericht, dass ihr Anwalt, Herr MMag. Lukas Putz, ihre rechtlichen Sorgen auf Basis von Übersetzungen aus dem Slowakischen führt – denn, so heißt es, er habe ja Slavistik studiert und verstehe diese Sprache! Da gibt es nur ein klitzekleines Problem:

    Wenn man einen Blick in sein eigenes Hochglanz-Profil Über mich - MMag. Lukas Putz - Rechtsanwalt wirft, sucht man die Sprache "Slowakisch" vergeblich! Er bietet Deutsch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch an – aber von Slowakisch? Keine Spur! Was bedeutet das für das Geschäftsmodell Putz?Es ist ein brillanter, wenn auch rechtlich fragwürdiger Geniestreich:Der Mandantin wird eingeredet, dass der böse Nachbar (also ich, der Pavol – für Herrn Putz natürlich immer noch "Pavel") etwas ganz Schreckliches plant oder schreibt. Da die Mandantin kein Wort versteht, muss der Herr Anwalt "übersetzen". Er "übersetzt" ihr also genau das, was sie hören will – wahrscheinlich garniert mit einer Extra-Portion Dramatik, damit das nächste Klageschreiben auch schön teuer wird. Frau Krenn zahlt brav die Rechnung, weil sie sich durch Putz' "Übersetzungen" so richtig schön in ihrer Opferrolle bestätigt fühlt. Man nennt das wohl "kreative Rechnungslegung"! Herr Putz, falls Sie mitlesen: Ihre Slavistik-Kenntnisse scheinen so präzise zu sein wie Ihre Fähigkeit, meinen Vornamen korrekt zu schreiben . Vielleicht sollten Sie das nächste Mal nicht "übersetzen", sondern einfach mal jemanden fragen, der die Sprache wirklich kann. Aber das würde natürlich Ihr ganzes lukratives Geschäftsmodell gefährden, oder? Es ist eben viel einfacher, die Mandantin im Unwissen zu lassen und fleißig die Honorarnoten für "Übersetzungsleistungen" zu schreiben, die so existieren wie die angebliche Kläranlage: nämlich gar nicht!



    V. Öffentliche Aufforderung: Herr Putz, zeigen Sie Ihr Gesicht!

    Herr MMag. Lukas Putz, ich fordere Sie zum "Duell der Worte" heraus – Auge in Auge, auf der Schanze (SCHANZSATTEL 9 :) Gegenüber dem Gasthaus Alpengasthof Krenn)!

    • Hören Sie auf, Frau Alexandra und Herrn Dr. Hermann Wolf zu bedrohen!

    • Ihre Klientin soll mit sofortiger Wirkung die systematische Belästigung unserer Vermieter einstellen! Sie bombardiert diese Abend für Abend mit 20 bis 30 Nachrichten. Selbst nachdem sie überall blockiert wurde, sucht sie gezielt neue Wege, um unsere Vermieter regelrecht zu verfolgen und massiv einzuschüchtern. Mit expliziten Drohungen wie 'vernichten, töten, zerstören' überschreitet sie jede Grenze des zivilisierten Umgangs. Dieser Hass ist längst kein Nachbarschaftsstreit mehr, sondern purer psychischer Terror (Stalking gemäß § 107a StGB, Nötigung gemäß § 105 StGB sowie gefährliche Drohung gemäß § 107 StGB), der auf eine schwere psychische Störung schließen lässt und nun endlich juristisch konsequent verfolgt werden muss. 

    Wir haben alle Nachrichten, die wir rechtmäßig besitzen! Wenn wir diese veröffentlichen, wird es sehr interessant zu sehen, wie Sie vor der Öffentlichkeit eine Person verteidigen, aus der nur offener Hass sprudelt! Anti Mafia Austria hat die Betrüger und Feiglinge entlarvt, die dachten, sie seien in der Steiermark unantastbar!

    Herr Putz, das ist Ihre letzte Chance, den Rest Ihrer beruflichen Ehre zu retten! Kommen Sie, schauen Sie mir in die Augen und erklären Sie mir, warum Sie ein System verteidigen, das 36 Jahre lang unser Wasser vergiftet hat! Wenn Sie nicht kommen, wenn Sie nicht einmal ein Wort auf Slowakisch herausbringen, dann beweisen Sie nur eines: Dass Sie nur ein gewöhnlicher Scharlatan sind, der Angst vor seinem eigenen Schatten hat!

    Wir erwarten Sie auf der Schanzsattel♥!


    WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS UND SCHUTZERKLÄRUNG GEMÄSS ART. 10 EMRK UND DER EU-WHISTLEBLOWER-RICHTLINIE (EU 2019/1937)

    An alle Leser, das Bezirksgericht Weiz, die Bezirkshauptmannschaft Weiz sowie die zuständigen Ermittlungsbehörden (LKA Steiermark, Bundeskriminalamt und weitere zuständige Stellen):

    Der nachfolgende Bericht sowie dessen Übersetzung und Veröffentlichung erfolgen nach unserer Rechtsauffassung im Schutzbereich des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (Freiheit der Meinungsäußerung und Pressefreiheit) sowie der Richtlinie (EU) 2019/1937 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

    Der vorliegende Beitrag dient der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten, die nach unserer Auffassung von erheblichem öffentlichen Interesse sind, insbesondere im Zusammenhang mit Umweltfragen, der Trinkwasserversorgung, dem Schutz von Whistleblowern und der Tätigkeit öffentlicher Behörden.

    I. Europäische Pressefreiheit und grenzüberschreitende Medienkooperation

    Bei diesem Beitrag handelt es sich um die rechtmäßige Übersetzung und Veröffentlichung eines investigativen Originalartikels des italienischen Journalisten Angelo Di Natale, veröffentlicht im Medium In Sicilia Report.

    Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen einer grenzüberschreitenden europäischen Medienkooperation und verfolgt ausschließlich das Ziel, den Inhalt des Originalartikels deutschsprachigen Lesern zugänglich zu machen.

    Die Pressefreiheit nach Art. 10 EMRK schützt nach unserer Auffassung nicht nur die Veröffentlichung investigativer Recherchen, sondern auch deren Übersetzung, Kommentierung und grenzüberschreitende Verbreitung innerhalb der Europäischen Union.

    II. Öffentliches Interesse und Schutz von Hinweisgebern

    Der Bericht behandelt Sachverhalte, die nach unserer Auffassung ein erhebliches öffentliches Interesse betreffen.

    Dazu gehören insbesondere Fragen der Umwelt, der Trinkwassersicherheit, möglicher Gefahren für die Allgemeinheit sowie der Tätigkeit öffentlicher Behörden.

    Soweit Laboranalysen, Gutachten oder behördliche Dokumente erwähnt werden, beziehen sich diese auf die jeweils vorliegenden Unterlagen und werden entsprechend wiedergegeben oder zitiert.

    Nach unserer Auffassung genießen Personen, die mögliche Verstöße gegen Umweltrecht oder sonstiges Unionsrecht den zuständigen Behörden melden, den Schutz der Richtlinie (EU) 2019/1937.

    III. Stellungnahme zu laufenden Verfahren

    Soweit in diesem Bericht auf gerichtliche oder behördliche Verfahren Bezug genommen wird, handelt es sich um eine journalistische Darstellung sowie um unsere rechtliche Bewertung der bekannten Tatsachen.

    Wir vertreten die Auffassung, dass gegen uns gerichtete Maßnahmen teilweise Merkmale sogenannter SLAPP-Verfahren (Strategic Lawsuit Against Public Participation) aufweisen könnten, deren Ziel darin bestehen kann, Personen von der Wahrnehmung ihrer Meinungs- und Pressefreiheit abzuhalten.

    Ebenso vertreten wir die Auffassung, dass bestimmte Kommunikationsunterlagen und Dokumente Anhaltspunkte enthalten, die nach unserer Einschätzung einer unabhängigen strafrechtlichen und behördlichen Überprüfung bedürfen.

    Soweit strafrechtliche Tatbestände erwähnt werden, erfolgt dies ausschließlich im Zusammenhang mit dokumentierten Verdachtsmomenten und stellt keine rechtskräftige Feststellung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit einzelner Personen dar.

    IV. Aufforderung zur unabhängigen Prüfung

    Unser Ziel besteht nicht darin, Personen vorzuverurteilen.

    Wir fordern vielmehr eine unabhängige, objektive und rechtsstaatliche Überprüfung sämtlicher dokumentierter Tatsachen durch die zuständigen nationalen und europäischen Behörden.

    Die Öffentlichkeit hat nach unserer Auffassung ein berechtigtes Interesse daran, über Vorgänge informiert zu werden, welche Umwelt, Gesundheit, Grundrechte oder die Tätigkeit öffentlicher Institutionen betreffen können.

    Die Pressefreiheit, die Freiheit investigativer Berichterstattung sowie der Schutz von Hinweisgebern gehören zu den Grundpfeilern einer demokratischen Gesellschaft.

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