Giovanni Falcone und Paolo Borsellino


STRATEGISCHES MEMORANDUM ANTIMAFIA AUSTRIA: OPERATION "SALZGRETHA"

Offizielle Erklärung zu systemischer Kriminalität und Justizbehinderung in Österreich

Wir, Pavol Pribela und Michaela Povalová, Kronzeugen und Opfer organisierter Kriminalität, geben hiermit diese ultimative Erklärung zu den Versuchen unserer Liquidierung im März 2026 ab.

1. Überführung der Staatsanwaltschaft Eisenstadt (StA Eisenstadt) der KollaborationWir konfrontieren die Staatsanwältin Mag. Kerstin Zagler (GZ: 8 St 101/24k) öffentlich mit der unbestreitbaren Tatsache:

  • Ihnen liegt das schriftliche Geständnis von Herbert Holzknecht vom 25. 08. 2025 vor, in dem er Ihnen gegenüber den illegalen Besitz und die illegale Abfrage unserer streng vertraulichen Gesundheitsdaten zugibt.
  • Das einzige Ziel der Staatsanwaltschaft Eisenstadt besteht derzeit offenbar darin, alle Beweise zu vernichten, die die Verbindung der Mafia zum Staat offenlegen – genau so, wie Sie versuchen, unser Leben auszulöschen.
  • Die Tatsache, dass Sie statt der sofortigen Festnahme von Holzknecht unsere strafrechtliche Verfolgung fortsetzen, ist ein Beweis für die vorsätzliche Behinderung der Justiz und die Eingliederung der StA Eisenstadt in das System "Salzgretha".

2. Wir sind das Problem für die Korruption, aber der Leuchtturm für den MutUnser Kampf stützt sich auf 121.704 Beweisdateien mit einem Gesamtvolumen von 1 TB Daten. Wir sind ein Problem für Ihre Unredlichkeit, aber gleichzeitig ein Leuchtturm für den Mut, der bereits unaufhaltsam ist.

  • Sbirromafia im Einsatz: Die Sabotage der onkologischen Behandlung durch die Polizei in Ratten (04. 03. 2026) und der anschließende bewaffnete Überfall auf unserem Grundstück (09. 03. 2026) betrachten wir als koordinierte Operation zur Eliminierung von Zeugen.
  • Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie halten inne und korrigieren Ihr Versagen, oder Sie fallen gemeinsam mit allen anderen im Dominoeffekt "à la Montante".

3. Internationales Monitoring und Zeugenschutz

Österreich ist keine "Insel der Seligen" mehr. Über jeden Schritt von Staatsanwältin Zagler und der Polizei in Oberwart werden internationale Garanten in Echtzeit informiert:

  • Nicola Morra: Ehemaliger Vorsitzender der italienischen parlamentarischen Anti-Mafia-Kommission.
  • Prof. Dr. Leoluca Criscione: Weltweite wissenschaftliche Autorität im Kampf gegen die Mafia (Corleone/Basel).
  • Salvatore Petrotto & Emilio Tringali: Führende Experten für Korruption und die sogenannte "Sbirromafia".
  • Angelo Di Natale: Investigativer Garant des internationalen Journalismus.

4. Ultimatum an den "Architekten" und das System

Unsere Schadensersatzforderungen in Höhe von 250.000.000 € werden zur Gründung der transnationalen Behörde Antimafia Austria verwendet.

  • Ende von "Einstellung des Verfahrens": Jeder Versuch einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung gegen uns, ohne die Umweltkriminalität in Fischbach (Asbestdeponie, ungenießbares Wasser) und die Urkundenfälschung durch Bürgermeisterin Silvia Karelly zu prüfen, wird dem EGMR in Straßburg als Beweis für Staatsterrorismus vorgelegt.
Unsere Botschaft an die Mörder und Kollaborateure: Wir sind nicht mehr allein. Ihre "Omertà" ist gebrochen. Jeder Ihrer Schritte wird aufgezeichnet und mit den Eliten der Welt-Antimafia geteilt. Die Wahrheit über die "Salzgretha" wird Sie überdauern.

Auch für blinde und sehbehinderte Menschen haben wir diesen Beitrag als deutschsprachigen Podcast zum Anhören aufbereitet. So sollen die wichtigsten Informationen, Daten und Zusammenhänge möglichst barrierefrei zugänglich sein.

"SLAPP-Praktiken sind längst bekannt, umfassend dokumentiert und verurteilt. Umso alarmierender ist es, wenn eine österreichische Staatsanwaltschaft trotz der vorliegenden Beweise nicht zu erkennen vermag, wer Opfer und wer mutmaßlicher Täter ist. Denn über Schuld entscheidet nicht, wer zuerst Anzeige erstattet. Entscheidend sind allein die Beweise...


(1) Jede Person hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung, die Freiheit der Medien und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ein. Die Pluralität der Medien wird geachtet und geschützt. Zensur findet nicht statt.


Wer sind wir? 

Wir sind gewöhnliche Menschen mit einer ungewöhnlichen Lebensgeschichte.

Mein Name ist Pavol Pribela und betreue diese Webseite. Gemeinsam mit Michaela Povalová haben wir mehrfachen Mordversuch überlebt.

Lassen wir uns verbinden! 

In der Einheit liegt die Stärke!

Ein Mensch kann als Vorbild gelten, mehrere als Stärke. Diese Webseite dient zum Verbinden und Kämpfen gegen das Unrecht, das ehrlichen Menschen angetan wird.

Wofür und für wen kämpfen wir?

Wir wollen Menschen mit ähnlichem Schicksaal verbinden.

Wir kämpfen gegen die Mafia nicht nur außerhalb des Staates sondern auch im Herzen des Staates. Die organisierte Gruppe bemüht sich, uns unrecht aufgrund falschen und ausgedachten Anschuldigungen ins Gefängnis zu werfen. Sie versuchte mehrmals uns umzubringen. Wir wissen, dass es auf der Welt viele Menschen mit gleichem Schicksaal gibt. Deshalb kämpfen wir. Wir kämpfen, um diese Welt zu einem besseren Platz für ALLE MENSCHEN zu machen!

Die Mafia wird nie siegen!

Es ist nicht wichtig, wie stark sie ist!

Weil wir gemeinsam immer stärker sind! Für die Mafia spielt das Lügen und Betrügen eine wichtige Rolle. Für uns die Wahrheit und der Mut!  

 

Youtube: 

Unserem Kampf kannst du auf der YouTube-Plattform folgen:

https://www.youtube.com/user/Pribelaify/featured


Prozesshinweis

Die vom Landesgericht für Strafsachen Graz gemäß § 37 MedienG angeordnete Mitteilung wird entsprechend der gerichtlichen Anordnung auf der Startseite von www.antimafia.at veröffentlicht.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz 8 Bs 120/26x vom 17.08.2026 ist kein Schuldspruch.

Das OLG Graz stellt ausdrücklich klar, dass es sich bei der Mitteilung nach § 37 MedienG lediglich um eine vorläufige Sicherungsmaßnahme handelt. Dafür genügt ein einfacher Verdacht. Die Entscheidung ist eine Prognoseentscheidung, die sich nach Durchführung des Beweisverfahrens auch als falsch herausstellen kann.

Der tatsächliche Sachverhalt und unsere Beweismittel werden erst im Rahmen der öffentlichen und mündlichen Verhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Graz geprüft.

Es wurde daher weder festgestellt, dass unsere Veröffentlichungen unwahr sind, noch dass die Behauptungen des Privatanklägers erwiesen sind.

Quelle: OLG Graz, 8 Bs 120/26x, Beschluss vom 17.08.2026.


Mitteilung nach § 37 Abs 1 MedienG

MMag. Lukas Putz, Rechtsanwalt, begehrt als Privatankläger und Antragsteller die Bestrafung der Angeklagten und Antragsgegner Pavol Pribela und Michaela Povalová wegen der Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB und der Beleidigung gemäß § 115 Abs 1 StGB, je iVm § 1 Abs 1 Z 12 MedienG, den Zuspruch einer Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung nach §§ 6 Abs 1, 8 Abs 1 MedienG sowie die Löschung der die strafbare Handlung begründenden Stellen der Website nach § 33 Abs 1 MedienG, aufgrund des am 23.6.2026 veröffentlichten Artikels mit der Überschrift: "Groteske in Birkfeld: Advokat Putz und sein verletztes Ego in der Hauptrolle", worin folgende Behauptungen aufgestellt wurden:

"Herr MMag. Putz, lassen Sie uns eines klipp und klar festhalten: Die Zeit der ungestraften Intrigen ist vorbei! Ihre Versuche, meine Partnerin und mich durch konstruierte, haltlose Anschuldigungen und das Schüren von Angst bei unseren Vermietern aus unserem Wohnumfeld zu vertreiben, sind nicht nur juristisch dilettantisch, sondern erfüllen zweifelsfrei den Straftatbestand der Verleumdung (§ 297 StGB) und der Nötigung (§ 105 StGB).";

"Ihre ,Angst-Taktik' ist Ihr eigenes Geständnis.";

"Sie versuchen nicht, Recht zu finden, sondern Sie versuchen verzweifelt, kritische Stimmen durch psychischen Druck zum Schweigen zu bringen, weil Sie genau wissen, dass Ihre Anschuldigungen vor einem ordentlichen Gericht in sich zusammenbrechen.";

"Die Ermittlungen gegen Ihre Gruppe bei der Staatsanwaltschaft Graz laufen bereits - wollen Sie wirklich, dass jede weitere Ihrer Lügen direkt als Beweisstück für Ihre kriminelle Nötigung in dieses Verfahren einfließt.";

"Handlanger in einer billigen Groteske";

"moralische und berufliche Bankrotterklärung";

"Was Sie hier betreiben, Herr Putz, hat mit seriöser Advokatur rein gar nichts mehr zu tun - das ist der Versuch, durch systematische Rufschädigung und das Verbreiten von Lügen eine Existenz zu vernichten.";

"Das ist keine ,Rechtsverteidigung' mehr, das ist Beihilfe zu kriminellen Machenschaften.";

"Die meisten Advokaten studieren das Recht, um der Gerechtigkeit zu dienen. Aber dieser Herr MMag. Lukas Putz aus Birkfeld? Nein! Er hat sich dazu berufen gefühlt, Umweltsünden zu decken, zu Meineiden anzustiften und persönliche Rechnungen mit jedem zu begleichen, der eine Drohne bedienen oder - Gott bewahre - Dokumente lesen kann!";

"kreative Rechnungslegung" - Honorarnoten für "Übersetzungsleistungen" würden "so existieren wie die angebliche Kläranlage: nämlich gar nicht";

"gewöhnlicher Scharlatan", der "Angst vor seinem eigenen Schatten hat";

sowie aufgrund des am 26.6.2026 veröffentlichten Artikels mit der Überschrift: "Auf der Schanz - Die Ruhe vor dem Absturz", worin folgende Behauptungen aufgestellt wurden:

"Im Bereich des Alpengasthofs der Mandantin des Privatanklägers sei es über viele Jahre zu einer 'kontinuierlichen, massiven Einleitung von ungeklärten Gastronomieabfällen' über eine 'fiktive Kläranlage System Renner' gekommen";

"Die gesamte Fläche von 10.318 m² habe sich durch chemische Zersetzung in eine 'völlig durchnässte, schwimmende Masse' mit einem geschätzten Gewicht von etwa 144.452 Tonnen verwandelt. Es drohe eine 'massive Schlamm- und Gerölllawine (Mure)', welche das gesamte Tal durchqueren, Wohnhäuser treffen, den Zugang zum Windpark abschneiden und eine Strecke von 16 Kilometern bis nach Kindberg verwüsten könne",

womit dem Privatankläger sinngemäß unterstellt wird, er decke als Rechtsanwalt angebliche "Umweltsünden", und er sei in ein öffentliches Szenario schwerster Umweltgefährdung und strafrechtlich relevanter Vertuschung einbettet.

Das straf- und medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

Landesgericht für Strafsachen Graz, Abt. 5
Graz, am 9.7.2026