
Warum fürchtet die Kleine Zeitung die Wahrheit?
Dokumentierte Ignoranz der Kleine Zeitung Bereits im Januar 2026 haben wir der Chefredaktion der Kleine Zeitung (z. H. Mag. Oliver Pokorny) ein offizielles Schreiben zukommen lassen, in dem wir detailliert die rufschädigenden Falschbehauptungen des Artikels vom 28.11.2025 darlegten und eine außergerichtliche Richtigstellung forderten.
Einleitende Stellungnahme zur koordinierten Behinderung der Rechtspflege
"Hiermit informieren wir die zuständigen Justizbehörden (OLG Graz und OSTA Graz) über den dringenden Verdacht einer koordinierten Aktion zwischen dem Privatankläger MMag. Lukas Putz und der Styria Media Group. Die Tatsache, dass das Medienhaus die Entfernung von Beiträgen erzwingt, die in keinem inhaltlichen Bezug zur Kleine Zeitung stehen, ist kein journalistischer Akt, sondern stellt nach unserer Auffassung den Versuch eines kooperativen Betrugs gegenüber der Justiz dar.
Wir stellen fest: Die Styria Media Group verfügt über keinerlei rechtliche Befugnis, die Löschung von Inhalten zu verlangen, die weder sie selbst betreffen, noch die im Rahmen einer notwendigen Verteidigung gegen haltlose Anschuldigungen verfasst wurden. Dieses Vorgehen dient ausschließlich dazu, Beweismittel im laufenden Verfahren (AZ 5 Hv 40/26p) zu vernichten und Hinweisgeber im Kontext von Korruptionsermittlungen einzuschüchtern. Wir betrachten diese Einmischung als einen direkten Angriff auf die Integrität unserer Verteidigung und fordern eine strafrechtliche Untersuchung dieser unzulässigen Einflussnahme auf laufende Verfahren."
Die finale Frist: Wir fordern Klarheit und Verantwortungsbewusstsein
Wir haben den Medienvertretern seit Januar 2026 mehrfach Gelegenheit gegeben, ihre rechtswidrige Berichterstattung zu korrigieren und ihre Rolle in diesem Geflecht kritisch zu hinterfragen. Es gab bis heute keine inhaltliche Auseinandersetzung – stattdessen sehen wir den Versuch, durch Zensur und Druck auf unseren Hosting-Anbieter (Webnode) die Aufklärung von Straftaten zu behindern.
Offizielle Feststellung: Strafvereitelung und Missbrauch von SLAPP-Mechanismen
Wir, Pavol Pribela und Michaela Povalová, weisen hiermit in aller Deutlichkeit auf die strafrechtlich relevanten Aktivitäten der Styria Media Group im Kontext der laufenden Ermittlungsverfahren hin. Unser Vorgehen basiert auf der Dokumentation von Straftaten, die bereits Gegenstand offizieller Untersuchungen durch das Landeskriminalamt (LKA) Steiermark, die Staatsanwaltschaft und die Europäische Kommission sind.
1. Strafvereitelung
§ 299 StGB – Strafvereitelung
(1) Wer jemanden, der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, ganz oder zum Teil vereitelt, dass er bestraft oder einer vorbeugenden Maßnahme unterzogen wird, oder wer eine solche Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
Die Styria Media Group versucht durch die gezielte Forderung nach der Löschung unserer Berichte, die Aufklärung von Straftaten aktiv zu behindern. Da unsere Beiträge als Beweismittel in laufenden Verfahren (AZ 12 St 1/26y) geführt werden, stellt jeder Versuch, diese Beweise zu vernichten oder deren öffentliche Zugänglichkeit zu unterbinden, nach unserer Auffassung eine Strafvereitelung dar. Wir betrachten dies als aktiven Eingriff in die laufenden Ermittlungsarbeiten der österreichischen Sicherheitsbehörden.
2. Missbrauch von SLAPP-Mechanismen (Strategic Lawsuit Against Public Participation)
Die gegen uns gerichteten zivilrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen, einschließlich der Forderungen gegenüber unserem Hosting-Anbieter, weisen sämtliche Merkmale einer SLAPP-Klage auf.
Die missbräuchliche Rechtsausübung gemäß § 1295 Abs. 2 ABGB (schädigende Rechtsausübung) zur Unterdrückung berechtigter öffentlicher Kritik ist unzulässig.Der Versuch, uns durch rechtlichen Druck zur Löschung rechtmäßiger Inhalte zu zwingen, kann den Tatbestand der Nötigung nach § 105 StGB erfüllen.
Zielsetzung: Diese Maßnahmen dienen nicht der legitimen Wahrnehmung von Persönlichkeitsrechten, sondern der finanziellen, psychischen und prozessualen Zermürbung von Hinweisgebern, die Missstände im öffentlichen Interesse aufdecken.
Einschüchterungseffekt: Der "Chilling-Effekt", der durch die Androhung von Klagen und die mediale Diskreditierung erzeugt wird, ist darauf ausgerichtet, Personen von der Ausübung ihrer Grundrechte und der Warnung vor Gefahren für die Allgemeinheit abzuhalten.
Systematisches Vorgehen: Die Verknüpfung von Medienkampagnen (Kleine Zeitung) mit rechtlichen Schritten gegen Whistleblower stellt nach unserer Überzeugung ein koordiniertes System dar, um kritische Berichterstattung über Umwelt- und Korruptionsverdachtsfälle zu ersticken.
Rechtliche Konsequenz: Wir halten fest, dass wir jede weitere Behinderung der behördlichen Aufklärung durch die Styria Media Group unverzüglich zur strafrechtlichen Verfolgung bringen werden. Das aktive Unterdrücken von Beweismaterial, welches für die Aufklärung von Umweltkriminalität und systemischem Versagen unerlässlich ist, ist mit den Werten eines Rechtsstaates nicht vereinbar.
Die rechtliche Verantwortung für Hasskommentare
Die Styria Media Group agiert als Betreiberin einer Kommunikationsplattform. Gemäß dem Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPlG) sind Betreiber verpflichtet, rechtswidrige Inhalte – insbesondere Hassrede (Hate Speech), Verleumdung und Aufforderungen zur Gewalt – unverzüglich und effizient zu entfernen.
Dass unter Artikeln, die sich gezielt gegen uns richten, eine Flut an beleidigenden und hasserfüllten Kommentaren dauerhaft online bleibt, stellt nach unserer Auffassung:
Einen direkten Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten des KoPlG dar.
Ein bewusstes Inkaufnehmen von Hetze gegen Personen dar, die lediglich dokumentierte Missstände und Straftaten im öffentlichen Interesse aufdecken.
Wir halten fest: Wer von uns die Löschung unserer Berichte fordert, während er selbst auf seiner Plattform Raum für strafrechtlich relevante Hassrede bietet, handelt nicht aus journalistischem Ethos, sondern aus reiner Willkür. Wir werden auch diese Unterlassung der Löschungspflicht gemäß KoPlG den zuständigen Medienbehörden melden.
Beweis für Zensur: Diskussion wurde unmittelbar nach unserer Stellungnahme geschlossen
Wie die Screenshots der Kommentarspalte unter dem Originalartikel der Kleine Zeitung dokumentieren (siehe Bildanhänge), war es der Styria Media Group möglich, eine Vielzahl von hasserfüllten und teilweise justiziablen Kommentaren gegen uns über zwei Wochen lang online zu lassen [cite: 1, 2, 3, 4].
Interessanterweise wurde die Kommentarfunktion genau in dem Moment deaktiviert, als wir unsere offizielle Stellungnahme als Reaktion auf die haltlosen Angriffe veröffentlichten (siehe "Reaktion!" von Pribela)[cite: 2].
Dies beweist eindeutig:
Kein Schutz vor Hass: Der Schutz der Persönlichkeitsrechte war nicht das Ziel, da man den Hasskommentaren freien Lauf ließ.
Aktive Zensur: Das Ziel war die Unterdrückung unserer Gegenrede. Sobald wir Fakten und rechtliche Schritte nannten, wurde die Diskussion geschlossen, um zu verhindern, dass die Öffentlichkeit die Wahrheit erfährt.
Wir werten dies als aktive Manipulation des öffentlichen Diskurses und als Zensur, um das einseitige, rufschädigende Narrativ der Kleine Zeitung gegen uns aufrechtzuerhalten.
Zensur als Gefahr für unser Leben
Es muss in aller Deutlichkeit gesagt werden: Die von der Styria Media Group geforderte Entfernung unserer Beiträge ist weit mehr als eine "redaktionelle Angelegenheit". Unsere Artikel sind unsere einzige öffentliche Verteidigung gegen eine Bedrohung, der wir täglich ausgesetzt sind. Indem Medien versuchen, diese Schutzschilde zu zerstören, machen sie sich direkt mitschuldig an der Gefährdung unserer körperlichen Unversehrtheit.
Dass ein Medienhaus mit solch aggressivem Nachdruck verlangt, Beweise und Berichte zu vernichten, die einen Anwalt und lokale Akteure belasten, ist kein "Journalismus" mehr – es ist das eindeutige Eingeständnis einer unheiligen Allianz. Wer versucht, das Warnsignal eines Whistleblowers zu unterdrücken, dessen Leben in Gefahr ist, demonstriert keine professionelle Distanz, sondern blanke Angst vor der Wahrheit.
Die Öffentlichkeit muss wissen: Wenn sie unsere Berichte löschen lassen wollen, wollen sie, dass unsere Stimme verstummt – und mit ihr das Wissen über die Zustände, die wir mit unserem Leben schützen. Jede weitere Forderung nach Löschung werten wir daher nicht als bloßen juristischen Akt, sondern als direkten Angriff auf unsere Sicherheit.
Wir halten hiermit offiziell fest: Seit dem Erscheinen des ursprünglichen Artikels im November 2025 und unserem ersten Ersuchen um Richtigstellung im Januar 2026 ist ausreichend Zeit verstrichen, um den journalistischen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dass diese Ignoranz nun in eine aktive Behinderung laufender Ermittlungen der Justizbehörden (LKA, Staatsanwaltschaft, Europäische Kommission) übergeht, ist ein schwerwiegender Vorgang.
Unsere letzte Forderung: Wir fordern die verantwortlichen Stellen bei der Styria Media Group auf, ihre Löschungsaufforderung gegenüber unserem Hosting-Anbieter bis spätestens 23. Juli 2026 unwiderruflich zurückzuziehen.
Die Konsequenzen: Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen und sollte die Behinderung der behördlichen Aufklärung durch den Versuch, unsere Beweise und Berichte zu vernichten, fortgesetzt werden, werden wir:
Unverzüglich Strafanzeige wegen Begünstigung und möglicher Minderung der Strafverfolgung (in Bezug auf die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft) erstatten.
Die gesamte Dokumentation unserer Korrespondenz und der Versuche, die Aufklärung der Schanzsattel-Umweltkatastrophe zu unterbinden, den zuständigen Justizbehörden und der Medienbehörde als Beweis für organisierte Behinderung vorlegen.
Wir lassen uns nicht länger durch SLAPP-Methoden einschüchtern. Die Zeit der Ignoranz ist vorbei. Wir fordern die Öffentlichkeit auf, genau hinzusehen, wer hier die Wahrheit schützt und wer versucht, sie zu begraben.
Pavol Pribela, Antimafia Austria

