Antwort: Benjamin Zauner

09.07.2024

Sehr geehrte Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei: Mahringer Steinwender Bestebner!
Am 26.April 2024 wurde auf Anraten eines Ermittlers aus Großpetersdorf und eines Staatsanwaltes der Staatsanwaltschaft Eisenstadt die Strafanzeige gegen Ihren Mandanten Benjamin Zauner und dessen Angestellten Wolfgang Dämon, den Sie vorsätzlich und wissentlich nicht nennen, erstattet. Es muss Folgendes angemerkt werden: Ihre Rechtsanwaltskanzlei ist rechtswidrig vorgegangen, indem sie dem zuständigen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gedroht hat und ihn dazu gezwungen hat, die rechtswidrige Anklage gegen uns zu erheben. Der Grund dafür war, dass der zuständige Staatsanwalt nach bestem Wissen und Gewissen das aufgrund der erfundenen und falschen Anschuldigung eingeleitete Verfahren gegen uns eingestellt hat. Ihre Rechtsanwaltskanzlei hat sich durch rechtswidriges Vorgehen strafbar gemacht und Ihre Handlung ist als mafiöse Praktiken zu bezeichnen. Aufgrund dessen, dass die Ermittlungen gegen Ihren Mandanten laufen, wird Ihr Schreiben als Einschüchterung, Drohung und Versuch um Einflussnahme auf die Ermittlungen zwecks der Deckung des Täters angesehen. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie den Tag 12.Juni 2024 als Datum der Frist festgelegt haben. Solche Praktiken mit Datum gehören zu Praktiken der kriminellen Vereinigung Salzgretha.Da die Ermittlungen laufen, werden wir auf die in Ihrem Schreiben angeführten Lügen und irreführenden Behauptungen nicht reagieren. Ihr Schreiben wurde seitens des Ermittlers in Oberwart an den zuständigen Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Salzburg weitergeleitet. Sie werden auf Folgendes hingewiesen: Ihre weiteren an uns gerichteten Schreiben werden dazu führen, dass die Beschwerde gegen Ihre Rechtsanwaltskanzlei wegen rechtswidrigen Praktiken bei der Rechtsanwaltskammer Salzburg eingereicht wird. Des Weiteren werden wir den Anstoß zur Inhaftierung Ihres Mandanten geben, da es Ihrerseits zum Versuch um Einflussnahme der Ermittlungen gekommen ist. In Bezug auf das rechtswidrige Vorgehen werden Sie nochmals auf die Drohung Ihrerseits dem Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegenüber hingewiesen. Diese Handlung zeugt eher von der Schuld Ihres Mandanten als von der Unschuld. Anstatt der rechtswidrigen Einflussnahme auf die Ermittlungen sollten Sie Ihrem Mandanten die Option für außergerichtliche Einigung bezüglich Schadenersatzes für den uns entstandenen Schaden vorschlagen, bevor es zum Gerichtsprozess kommt.

Mit freundlichen Grüßen

TEAM ANTIMAFIA AUSTRIA

Pavol Pribela und Michaela Povalová